§ 1 Geltung der Bedingungen, Vertragspartner
Für sämtliche Lieferungen, Leistungen und Angebote der WEBneo GmbH (Auftragnehmer) an den Auftraggeber gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, welche der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber über die von ihm angebotenen Leistungen schließt. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Kündigung
Jede Kündigung bedarf der Textform.
§ 3 Leistungsumfang
Der vom Auftragnehmer geschuldete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
1. Voraussetzung für die vertraglich vereinbarte Leistung des Auftragnehmers ist, dass der Auftraggeber den Auftragnehmer in angemessenem Umfang unterstützt. Hierzu gehört insbesondere, dass der Auftraggeber dem Auftragnehmer sämtliche zur Leistungserbringung notwendigen Daten und Unterlagen kostenfrei zur Verfügung stellt. Weiterhin wird der Auftraggeber dem Auftragnehmer während der gesamten Vertragslaufzeit ungehinderten Zugang zu etwaigen Webtracking-Tools (wie z.B. Google Analytics, Google Webmaster Tool), zur vertragsgegenständlichen Website des Auftraggebers, zum Webshop-Backend und zum FTP-Server gewähren.
2. Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht oder in nicht ausreichendem Maße nach, ist der Auftragnehmer für diesen Zeitraum von seiner Leistungspflicht entbunden, soweit die jeweiligen Leistungen wegen nicht oder nur unzureichender Erfüllung der Mitwirkungspflichten nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand erbracht werden können.
3. Zusätzlich zu der vertraglich vereinbarten Vergütung ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Auftragnehmer alle durch eine Verletzung der Mitwirkungspflichten entstehenden Mehraufwände auf Basis der Standardvergütungssätze des Auftragnehmers in Höhe von 110,00 € netto/ Stunde zu ersetzen.
§ 5 Übereinstimmung mit rechtlichen Vorgaben
1. Die rechtliche Verantwortung, insbesondere die Einhaltung telemedien-, presse- und wettbewerbsrechtlicher Vorschriften, für den Inhalt der Website des Auftraggebers trägt ausschließlich der Auftraggeber.
2. Der Auftraggeber sichert zu, dass er Inhaber sämtlicher für die vertragliche Nutzung der Website erforderlichen Rechte ist, insbesondere, dass er über erforderliche Urheber-, Marken-, Leistungsschutz-, Persönlichkeits- und sonstige Rechte verfügt und sie zum Zwecke der Vertragserfüllung auf den Auftragnehmer übertragen kann, und zwar zeitlich, örtlich und inhaltlich, in dem für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Umfang.
§ 6 Nutzungsrechte
1. Der Auftraggeber räumt dem Auftragnehmer sämtliche für die vertragsgegenständliche Nutzung der Website erforderlichen Urheber-, sowie Leistungsschutzrechte und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, öffentlichen Zugänglichmachung sowie Bearbeitung, und zwar zeitlich, örtlich und inhaltlich, in dem für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Umfang, ein. Die Rechteeinräumung umfasst auch das Recht, die vorgenannten Nutzungsrechte an zur Vertragserfüllung beauftragte Dritte zu übertragen sowie zum Suchmaschinenmarketing erforderliche Rechte den Suchmaschinenbetreibern einzuräumen.
2. Sämtliche Urheber-, Leistungsschutz- und sonstige Rechte an der vom Auftragnehmer und/oder von Dritten im Auftrag erstellten und ggf. realisierten Analysen und Konzepten verbleiben beim Auftragnehmer. Der Auftragnehmer räumt den Auftraggeber an den Analysen und Konzepten jedoch das zeitlich unbeschränkte Recht ein, diese in dem für die Suchmaschinenoptimierung seiner Webseite erforderlichen Umfang zu nutzen.
3. Machen Dritte gegen den Auftragnehmer Ansprüche mit der Behauptung geltend, die Website des Auftraggebers bzw. deren Nutzung durch Suchmaschinenbetreiber verstoße gegen gesetzliche Bestimmungen und/oder die Website verletze ihre Rechte, wird der Auftraggeber den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern freistellen und etwaige darüber hinausgehende Kosten und Schäden ersetzen, insbesondere den Auftragnehmer von den Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung freistellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer im Rahmen des Zumutbaren mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen. Die Regelungen dieses Absatzes gelten entsprechend, wenn Dritte wegen der Nichteinhaltung von Zusicherungen nach § 5 Ansprüche gegen den Auftragnehmer geltend machen.
§ 7 Vergütung
Sämtliche genannten Preise sind Netto-Preise. Unsere Ansprüche auf Zahlung der Vergütung verjähren abweichend von § 195 BGB in fünf Jahren. Bezüglich des Beginns der Verjährungsfrist gilt § 199 BGB.
§ 8 Haftung für Mängel
1. Für etwaige Mängel leisten wir Gewähr durch Nachbesserung. Sofern die Nachbesserung fehlschlägt, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Dies gilt auch, wenn wir die Nachbesserung ernsthaft und endgültig verweigern.
2. Das Recht auf Rücktritt steht dem Auftraggeber nicht zu, wenn die Pflichtverletzung unerheblich ist.
3. Mängelansprüche verjähren in einem Jahr. Dies gilt nicht, soweit es sich um Schadensersatzansprüche wegen Mängeln handelt. § 9 Referenzen
Der Auftragnehmer ist nichtausschließlich berechtigt, die vertragsgegenständliche Website des Auftraggebers jederzeit zu Demonstrationszwecken oder als Referenz für seine Tätigkeit zu benutzen. Zu diesem Zweck kann er u.a. Vervielfältigungen einzelner Teile der Website (z.B. Thumbnails), insbesondere der Startseite, herstellen, die Website öffentlich zeigen, ausstellen, vorführen, senden oder auf sonstige Weise verwerten. Der Auftragnehmer wird hierbei jedoch stets auf die Rechte des Auftraggebers Rücksicht nehmen, auf diesen hinweisen und nennen.
§ 10 Vertraulichkeitsvereinbarung
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über alle ihm im Rahmen seiner Tätigkeit für den Auftraggeber auf der Grundlage des jeweiligen Vertrages bekannt gewordenen Informationen auch nach Ablauf der Vertragsdauer Stillschweigen zu bewahren.
§ 11 Rechtswahl und Gerichtsstand
1. Ist der Auftraggeber Unternehmer gilt für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
2. Ist der Auftraggeber Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten Geschäftssitz des Auftragnehmers in Dresden.
§ 12 Erhaltungsklausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Vielmehr wird die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung ersetzt, die in ihrer Auswirkung der unwirksamen Bestimmung nahekommt.
Website- & Webshop-Projekte
§ 1 Abnahme
1. Die Abnahme erfolgt auf dem System des Auftraggebers. Die Abnahme kann nur verweigert werden, wenn ein Fehler der Klasse 1 oder 2 vorliegt. Fehler der Klasse 3 berechtigen nur dann zur Abnahmeverweigerung, wenn derart viele Fehler der Klasse 3 vorliegen, dass die Nutzung des Systems für den Auftraggeber unzumutbar ist.
2. Es gelten folgende Fehlerklassen
Fehlerklasse 1: alle Fehler und Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit, die eine Nutzung des Systems verhindern können.
Fehlerklasse 2: alle Fehler und Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit, die die Benutzbarkeit, Funktionalität, Erweiterbarkeit oder Leistung des Systems beeinträchtigen können.
Fehlerklasse 3: alle Fehler die nicht zu einer wesentlichen Beeinträchtigung der Nutzung, der Funktionalität oder Leistung des Systems führen.
§ 2 Vergütung
1. Die vertraglich vereinbarten Leistungen wird der Auftragnehmer dem Auftraggeber in Rechnung stellen. Die jeweiligen Rechnungsbeträge sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zu zahlen.
2. Über den Vertragsinhalt hinausgehende Leistungen (nachfolgend: Zusatzleistungen) werden erst dann Inhalt des Vertrages, wenn der Auftragnehmer auf diese Zusatzleistungen hingewiesen und der Auftraggeber die Erbringung dieser Zusatzleistungen in Textform bestätigt hat. Die Vergütung für die Erbringung dieser Zusatzleistungen beträgt 110,00 € netto/ Stunde.
§ 3 Support
Ein Support ist von Seiten des Auftragnehmers nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich zwischen den Vertragspartnern vertraglich vereinbart wurde.
§ 4 Übertragung von Nutzungsrechten
1. Die Vertragspartner sind sich darüber einig, dass mit Abnahme des Webshops und vollständiger Zahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung der Auftraggeber alleiniger Eigentümer des vertragsgegenständlichen Webshops wird.
2. Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber das ausschließliche, räumlich und zeitlich unbeschränkte Recht ein, den vertragsgegenständlichen Webshop zu nutzen. Diese Einräumung von Nutzungsrechten erfolgt jedoch unter der Bedingung i.S.v. § 158 Absatz 1 BGB, dass der Auftraggeber die vertraglich vereinbarte Vergütung vollständig an den Auftragnehmer entrichtet hat. Bis zur Entrichtung der vertraglich vereinbarten Vergütung verbleiben sämtliche Nutzungsrechte bei dem Auftragnehmer.
Marketing-Verträge & Technischer-Support
§ 1 Leistungsumfang
1. Sofern im Vertrag nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist, ist eine bestimmte Position bei den Suchergebnissen einer Suchmaschine nicht geschuldet. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass sich eine einmal erreichte Position bei den Suchergebnissen einer Suchmaschine jederzeit und auch kurzfristig ändern kann. Der Auftragnehmer gibt ausdrücklich keine Zusicherungen für das Erreichen bzw. Halten einer bestimmten Position bei den Suchergebnissen einer Suchmaschine, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist.
2. Die Vertragspartner sind sich darüber einig, dass der Auftragnehmer die in dem jeweiligen Vertrag konkret vereinbarte Dienstleistung und gerade keinen bestimmten Erfolg schuldet. Die Vertragspartner sind sich demzufolge darüber einig, dass zwischen ihnen jeweils ein Dienstleistungsvertrag geschlossen wird.
§ 2 Vergütung
1. Die vertraglich vereinbarte Vergütung ist unmittelbar im Anschluss an die Leistungserbringung fällig. 2. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungstellung zu zahlen.
§ 3 Kosten von Drittanbietern
Soweit der Auftraggeber den Auftragnehmer mit der Durchführung bestimmter Marketing-Maßnahmen mithilfe von Drittanbietern (z.B. Google Ads Marketing) beauftragt, werden sämtliche hierdurch entstehenden Kosten, die der jeweilige Drittanbieter in Rechnung stellt, von dem Auftraggeber getragen.